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1.Leitbild
Bei Rudelzeit Hundebetreuung Passath stehen das Wohl, die Sicherheit und die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Hundes an erster Stelle.

Jeder Hund ist einzigartig und wird mit Respekt, Geduld und Verantwortungsbewusstsein betreut. Ziel ist eine familiäre, liebevolle und stressarme Umgebung, in der sich jeder Betreuungshund sicher und geborgen fühlen kann.

Um jedem Hund gerecht zu werden, wird die Anzahl der Betreuungsplätze bewusst klein gehalten. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für individuelle Betreuung, Ruhephasen, Beschäftigung sowie gemeinsame Alltagsaktivitäten.

Sicherheit hat bei Rudelzeit Hundebetreuung Passath oberste Priorität. Begegnungen zwischen Hunden werden verantwortungsvoll gestaltet und individuell an den jeweiligen Hund angepasst. Managementmaßnahmen wie Leine, Maulkorb, räumliche Trennung oder eine vorübergehende Unterbringung in einer Hundebox werden ausschließlich dann eingesetzt, wenn sie dem Schutz und dem Wohl der Hunde sowie aller beteiligten Personen dienen.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath versteht sich als ein zweites Zuhause auf Zeit – mit Herz, Verstand und dem Anspruch, jedem Hund die Betreuung zu bieten, die er verdient.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Betreuungsleistungen von Rudelzeit Hundebetreuung Passath, Inhaberin Lisa Passath, gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.



3. Leistungsumfang
Rudelzeit Hundebetreuung Passath bietet eine familiäre und individuelle Hundebetreuung in einem privaten Umfeld an.

Die Betreuung erfolgt mit einer bewusst begrenzten Anzahl an Betreuungshunden, um jedem Hund ausreichend Zeit, Aufmerksamkeit und eine möglichst stressfreie Umgebung bieten zu können.

Die Hunde leben während ihres Aufenthalts gemeinsam mit den eigenen Hunden im Haus und werden – sofern es ihrem Wesen entspricht – in den Alltag integriert. Spaziergänge, Ruhephasen, Beschäftigung und alltägliche Aktivitäten gehören selbstverständlich zur Betreuung.

Eine Unterbringung in Zwingern erfolgt nicht.

Bei Bedarf können Betreuungshunde jederzeit räumlich von den eigenen Hunden getrennt werden. Hierfür stehen ausreichend getrennte Bereiche im Haus und Garten zur Verfügung.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath legt großen Wert auf das körperliche und seelische Wohlbefinden jedes einzelnen Hundes. Die Betreuung erfolgt individuell und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, des Alters, des Gesundheitszustandes und des Charakters des jeweiligen Hundes.

Mit der Buchung einer Betreuung erkennt der Hundehalter diese AGB als verbindlich an.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt österreichisches Recht.

4. Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hundes
Um eine sichere und stressfreie Betreuung für alle Hunde gewährleisten zu können, müssen vor Betreuungsbeginn folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

* Der Hund muss gesund sein und darf keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten aufweisen.
* Der Hundehalter verpflichtet sich, Rudelzeit Hundebetreuung Passath über sämtliche bekannten Erkrankungen, Allergien, Medikamentengaben, Unverträglichkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten wahrheitsgemäß zu informieren.
* Läufigkeit, bestehende Verletzungen, kürzlich erfolgte Operationen oder sonstige gesundheitliche Besonderheiten sind vor Betreuungsbeginn bekannt zu geben.
* Der Hund muss über einen gültigen Impfschutz entsprechend den Empfehlungen des behandelnden Tierarztes verfügen. Auf Verlangen ist ein Impfpass vorzulegen.
* Der Hund muss behördlich gemeldet sowie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
* Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund rechtmäßig in seinem Besitz ist und keine behördlichen Auflagen einer Betreuung entgegenstehen.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath behält sich das Recht vor, die Betreuung eines Hundes abzulehnen oder vorzeitig zu beenden, wenn unvollständige oder falsche Angaben gemacht wurden oder das Verhalten bzw. der Gesundheitszustand des Hundes eine sichere Betreuung nicht zulässt.

5. Betreuungsausschluss
Rudelzeit Hundebetreuung Passath behält sich das Recht vor, eine Betreuung vor Betreuungsbeginn abzulehnen oder während der Betreuungszeit vorzeitig zu beenden, wenn:

* wesentliche Informationen über den Hund verschwiegen oder bewusst falsch angegeben wurden,
* der Gesundheitszustand des Hundes eine sichere Betreuung nicht zulässt,
* der Hund eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt,
* behördliche Auflagen einer Betreuung entgegenstehen oder
* eine sichere und verantwortungsvolle Betreuung trotz angemessener Managementmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann.

Ist eine Fortführung der Betreuung nicht möglich, wird der Hundehalter unverzüglich informiert und verpflichtet sich, den Hund schnellstmöglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

Kommt der Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nach und ist auch keine Notfallkontaktperson erreichbar, gelten die Regelungen gemäß Punkt „Bring- und Abholzeiten“.

Bereits entstandene Betreuungskosten sowie notwendige Mehraufwendungen bleiben hiervon unberührt.

6. Kennenlernen vor der ersten Betreuung
Vor der ersten Betreuung findet ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen statt.

Dieses dient dazu, den Hund, den Hundehalter sowie die individuellen Bedürfnisse des Hundes kennenzulernen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Betreuung für alle Beteiligten geeignet ist.

Erst nach einem erfolgreichen Kennenlernen und der beidseitigen Zustimmung kommt eine Betreuung zustande.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath entscheidet nach dem Kennenlernen, ob eine Betreuung übernommen werden kann. Ein Anspruch auf eine Betreuung besteht nicht.

Die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Hunde haben stets oberste Priorität.

7. Bring- und Abholzeiten
Bring- und Abholzeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.

Der Hundehalter verpflichtet sich, vereinbarte Zeiten einzuhalten. Sollte sich eine Verspätung ergeben, ist Rudelzeit Hundebetreuung Passath so früh wie möglich zu informieren.

Verspätete Abholungen können – je nach Dauer und zusätzlichem Betreuungsaufwand – gesondert verrechnet werden.

Kann ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden und ist der Hundehalter nicht erreichbar, wird der Hund bis zur Abholung weiterhin bestmöglich betreut. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Betreuungskosten trägt der Hundehalter.

Sollte der Hund trotz mehrfacher Kontaktversuche über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt werden und keine anderweitige Lösung möglich sein, behält sich Rudelzeit Hundebetreuung Passath vor, die zuständigen Behörden oder eine geeignete Tierschutzeinrichtung zu verständigen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.


8. Betreuung und Alltag

Rudelzeit Hundebetreuung Passath bietet eine familiäre Betreuung mit bewusst begrenzter Anzahl an Betreuungshunden an.

Die Betreuungshunde werden – soweit es ihrem Wesen, Gesundheitszustand und ihrer individuellen Belastbarkeit entspricht – in den Alltag integriert und dürfen an Spaziergängen sowie alltäglichen Unternehmungen teilnehmen.

Jeder Hund erhält ausreichend Ruhephasen sowie eine individuelle Betreuung, die sich an seinen persönlichen Bedürfnissen orientiert.

Die Zusammenführung mit den eigenen Hunden erfolgt kontrolliert und ausschließlich dann, wenn dies für alle Hunde sicher und verantwortbar ist. Bei Bedarf werden Hunde jederzeit räumlich getrennt untergebracht.

Aus Gründen der Sicherheit kann Rudelzeit Hundebetreuung Passath geeignete Managementmaßnahmen anwenden. Hierzu zählen insbesondere das Führen an der Leine, das Tragen eines Maulkorbes, räumliche Trennung oder eine zeitweise Unterbringung in einer Hundebox, sofern dies dem Schutz des jeweiligen Hundes oder anderer Tiere dient.

Der Hundehalter erklärt sich mit diesen Maßnahmen einverstanden, sofern sie nach fachlichem Ermessen ausschließlich dem Wohl und der Sicherheit aller Beteiligten dienen.

9. Fütterung
Der Hundehalter stellt für die Dauer der Betreuung ausreichend Futter sowie gegebenenfalls notwendige Nahrungsergänzungsmittel zur Verfügung.

Die Fütterung erfolgt nach den Vorgaben des Hundehalters.

Wird auf Wunsch des Hundehalters das hochwertige Futter von Rudelzeit Hundebetreuung Passath verwendet, werden die Futterkosten entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch gesondert verrechnet.

Frisches Trinkwasser steht den Betreuungshunden jederzeit zur Verfügung.


10. Medikamentengabe
Medikamente werden ausschließlich nach schriftlicher Anweisung des Hundehalters und nach dessen Vorgaben verabreicht.

Der Hundehalter verpflichtet sich, Rudelzeit Hundebetreuung Passath vollständig über Erkrankungen, Medikamente, Dosierungen sowie besondere gesundheitliche Bedürfnisse des Hundes zu informieren.

Für Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben übernimmt Rudelzeit Hundebetreuung Passath keine Haftung.

11. Tierärztliche Versorgung und Notfälle
Erkrankt oder verletzt sich ein Hund während der Betreuung oder besteht nach Einschätzung von Rudelzeit Hundebetreuung Passath die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, wird der Hundehalter unverzüglich informiert.

Ist der Hundehalter nicht erreichbar und duldet die Situation keinen Aufschub, ist Rudelzeit Hundebetreuung Passath berechtigt, den Hund einem Tierarzt oder einer Tierklinik vorzustellen und notwendige medizinische Maßnahmen im Interesse des Tieres veranlassen zu lassen.

Die Entscheidung über die Wahl des behandelnden Tierarztes obliegt Rudelzeit Hundebetreuung Passath, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Sämtliche Kosten für tierärztliche Behandlungen, Medikamente oder sonstige notwendige Maßnahmen trägt der Hundehalter, sofern diese nicht durch ein Verschulden von Rudelzeit Hundebetreuung Passath verursacht wurden.

12. Haftung
Rudelzeit Hundebetreuung Passath verpflichtet sich, alle Betreuungshunde mit größtmöglicher Sorgfalt, Fachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein zu betreuen.

Dem Hundehalter ist bewusst, dass der Umgang mit Tieren trotz sorgfältiger Betreuung mit einem Restrisiko verbunden ist. Rudelzeit Hundebetreuung Passath übernimmt daher keine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse, die trotz sorgfältiger Aufsicht und angemessener Sicherheitsmaßnahmen eintreten und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Der Hundehalter haftet für sämtliche Schäden, die sein Hund während der Betreuungszeit schuldhaft gegenüber Dritten, anderen Tieren oder fremdem Eigentum verursacht, soweit diese nicht durch eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung oder gesetzliche Bestimmungen gedeckt sind.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen und dem jeweiligen Deckungsumfang der bestehenden Versicherung.

Für Schäden oder Nachteile, die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Hundehalters entstehen, übernimmt Rudelzeit Hundebetreuung Passath keine Haftung.

13. Sachschäden durch den Betreuungshund
Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sein Hund während der Betreuungszeit am Eigentum von Rudelzeit Hundebetreuung Passath oder am Eigentum Dritter verursacht, soweit diese nicht durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung oder andere Versicherungen gedeckt sind.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath informiert den Hundehalter unverzüglich über entstandene Schäden.

Normale Gebrauchsspuren, die im Rahmen einer üblichen Hundebetreuung entstehen können, stellen grundsätzlich keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.


14. Mitgebrachte Gegenstände
Der Hundehalter kann dem Hund persönliche Gegenstände wie Leine, Halsband, Geschirr, Decke, Körbchen, Spielzeug oder Futternäpfe mitgeben.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath behandelt diese Gegenstände mit größtmöglicher Sorgfalt.

Für Verlust, Beschädigung oder normalen Verschleiß, insbesondere durch den Hund selbst oder durch das übliche Zusammenleben mit anderen Hunden, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Rudelzeit Hundebetreuung Passath vorliegt.

15. Notfallkontakt
Der Hundehalter verpflichtet sich, vor Betreuungsbeginn mindestens eine erreichbare Notfallkontaktperson zu benennen.

Kann der Hundehalter in einer wichtigen Angelegenheit nicht erreicht werden, ist Rudelzeit Hundebetreuung Passath berechtigt, die angegebene Notfallkontaktperson zu kontaktieren.

Die Notfallkontaktperson dient ausschließlich dazu, im Interesse des Hundes notwendige Entscheidungen oder organisatorische Maßnahmen zu ermöglichen, sofern der Hundehalter selbst nicht erreichbar ist.

16. Läufigkeit, unkastrierte Hunde und Verhaltensauffälligkeiten
Der Hundehalter verpflichtet sich, Rudelzeit Hundebetreuung Passath vor Betreuungsbeginn über eine bestehende Läufigkeit, hormonelle Veränderungen, bekannte Aggressionen, Ängste, Ressourcenverteidigung, Jagdverhalten oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten vollständig zu informieren.

Eine Betreuung läufiger Hündinnen oder anderer Hunde mit besonderen Anforderungen ist grundsätzlich möglich, erfolgt jedoch ausschließlich nach vorheriger Absprache und nur, sofern eine sichere Betreuung gewährleistet werden kann.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath behält sich das Recht vor, eine Betreuung aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder vorzeitig zu beenden, wenn das Verhalten eines Hundes eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt oder wesentliche Informationen verschwiegen wurden.

17. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Abholung des Hundes per Überweisung oder in bar.

Zusätzliche Leistungen oder während der Betreuungszeit entstandene Kosten (z. B. Futterkosten, Tierarztkosten oder vereinbarte Zusatzleistungen) werden gesondert verrechnet.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath behält sich vor, Preise in angemessenem Umfang anzupassen. Bereits bestätigte Buchungen bleiben von Preisänderungen unberührt.

18. Stornierungsbedingungen
Da Rudelzeit Hundebetreuung Passath nur eine begrenzte Anzahl an Betreuungsplätzen anbietet, ist eine verlässliche Planung erforderlich.

Eine Stornierung ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).

Es gelten folgende Stornogebühren:

* Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei.
* 13 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises.
* Weniger als 7 Tage vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Absage: 100 % des vereinbarten Betreuungspreises.

Kann die Betreuung aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung des Hundes nicht stattfinden und wird eine tierärztliche Bestätigung vorgelegt, kann auf die Stornogebühr nach Ermessen von Rudelzeit Hundebetreuung Passath ganz oder teilweise verzichtet werden.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath behält sich vor, in begründeten Einzelfällen kulante Lösungen anzubieten.

19. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Betreuungszeit können Fotos oder Videos des Hundes angefertigt werden, um den Hundehalter über den Aufenthalt seines Hundes zu informieren.

Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos auf der Website, in sozialen Medien oder für Werbezwecke erfolgt ausschließlich mit der ausdrücklichen Einwilligung des Hundehalters.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


20. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Hundehalters sowie die im Rahmen der Betreuung erhobenen Daten des Hundes werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, Betreuung und Kundenkommunikation verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Rudelzeit Hundebetreuung Passath zu entnehmen.

21. Ansteckende Krankheiten und Folgeschäden
Der Hundehalter bestätigt, dass ihm zum Zeitpunkt der Übergabe des Hundes keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten bekannt sind.

Werden bekannte Erkrankungen oder Parasiten verschwiegen und entstehen dadurch zusätzliche Tierarzt-, Reinigungs-, Desinfektions- oder Betreuungskosten oder werden andere Hunde angesteckt, haftet der Hundehalter nach den gesetzlichen Bestimmungen für die daraus entstehenden Kosten.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath ist berechtigt, im Interesse aller betreuten Hunde notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen oder die Betreuung abzubrechen.


22. Höhere Gewalt 
Kann die Betreuung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Rudelzeit Hundebetreuung Passath liegen, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, entsteht hieraus kein Schadensersatzanspruch gegen Rudelzeit Hundebetreuung Passath.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Hochwasser, Brand, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Seuchen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Rudelzeit Hundebetreuung Passath wird den Hundehalter in einem solchen Fall unverzüglich informieren und gemeinsam eine bestmögliche Lösung suchen.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Rudelzeit Hundebetreuung Passath.

Stand: August 2026

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